Automobil Podcast
Oldtimer im Umweltcheck
Oldtimer-Status
Ein „kraftzeugtechnisches Kulturgut“ – das ist die offizielle Bezeichnung dafür, was die meisten von uns unter Oldtimer verstehen. Und in diesem Ausdruck findet sich bereits ein wichtiger Hinweis darauf, warum Fahrerinnen und Fahrer von Oldtimern besondere Privilegien genießen: Ihre Autos gelten aus kulturellen Gründen als erhaltens- und schützenswert. Doch ohne weiteres werden die H-Kennzeichen nicht vergeben. Die Voraussetzungen: Das Auto wurde vor mindestens 30 Jahren zugelassen, muss außerdem in einem möglichst originalgetreuen Zustand sein und sollte keine größeren Mängel haben. Ist all das erfüllt und per Gutachten bestätigt, kann das H-Kennzeichen ausgestellt werden.
Mittel zum Zweck?
Mit dem Kennzeichen sind besondere Rechte verbunden: Zum einen gibt es einen Pauschalbetrag für die Versicherung, der häufig günstiger ausfällt. Zum anderen dürfen Oldtimer überall fahren – auch in Umweltzonen. Schließlich sollen die Fahrzeuge als Kulturgüter auch gesehen werden. Doch inzwischen wird immer wieder die Vergabepraxis kritisiert. So werde etwa das H-Kennzeichen zu schnell von den entsprechenden Behörden vergeben.
„Allerdings hat der Deutsche Bundestag festgestellt, dass Oldtimer im Schnitt 1 250 Kilometer im Jahr fahren – also eine sehr geringe Fahrleistung haben“, wendet Andreas Of von „auto motor und sport“ ein.
Was ist dran an diesen Vorwürfen? Andreas Of setzt sich im Gespräch mit AutoMobil-Redakteurin Eva Weber mit der Debatte auseinander.