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Symbolbild für die Pendlerpauschale: ein blaues Miniaturauto steht auf einem Taschenrechner. Daneben liegen verschiedene Münzen.

Pendlerpauschale – So viel kann man absetzen

15.04.202413:47

Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung, die Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, ihre Fahrtkosten zur Arbeit steuermindernd geltend zu machen. Sie soll Berufspendler finanziell entlasten.

Wie funktioniert die Pendlerpauschale?

Die Pauschale wird je nach Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte berechnet und bezieht sich auf die einfache Fahrt. Dabei zählt nicht nur die Fahrt mit dem Auto. Sondern es können auch Arbeitswege, die mit anderen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, angegeben werden. Für Pendler, die bis zu 20 Kilometer zurücklegen, werden aktuell 30 Cent pro Kilometer übernommen und ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer. Diese Regelung gilt bis einschließlich 2026.

Wem steht die Pendlerpauschale nicht zu?

Grundsätzlich haben Berufspendler, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel, Anspruch auf die steuerliche Vergünstigung. Dies gilt nicht, wenn Arbeitnehmer keinen dauerhaften Arbeitsort haben und immer zu verschiedenen Arbeitsstätten fahren. Auch Flüge sind ausgenommen. Insbesondere bei einer Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber oder die Bereitstellung eines Dienstwagen gilt es zu prüfen, ob Arbeitnehmern eine anteilige Pendlerpauschale zusteht beziehungsweise inwiefern sie einen geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Wie wird das in der Steuererklärung angegeben?

Um die Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen, muss die erste Tätigkeitsstätte, sowie die Entfernung vom Wohnort bis dort hin, bestimmt werden. Des Weiteren müssen Arbeitnehmer wissen, wie viele Tage im Jahr sie gearbeitet haben. Dabei gilt zu beachten, dass nur tatsächliche Arbeitstage angegeben werden dürfen, Feiertage und Krankheitstage zählen nicht mit in die Kalkulation der Entfernungspauschale hinein. Diese gesammelten Angaben müssen Arbeitnehmer als Anlage im Bereich Werbungskosten ihrer Steuererklärung einfügen.

Nachweispflicht für regelmäßiges Pendeln

Die Entfernungspauschale ist auf einen Höchstwert von 4.500 Euro beschränkt. Sofern Antragsteller keinen höheren Betrag geltend machen wollen und auch die Angaben zu Arbeitstagen und Strecken im vorgegebenen Rahmen bleiben, besteht keine Nachweispflicht. Wenn diese Werte überschritten werden, kann es notwendig werden, dem Finanzamt ein Fahrtenbuch oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.


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Bild: Witsarut Sakorn | Shutterstock.com