Automobil Podcast
Punkte in Flensburg
Das Kraftfahrtbundesamt speichert Verstöße von Verkehrsteilnehmern im Fahreignungsregister, dem FAER. Abhängig vom Schweregrad des Verstoßes werden Punkte verhängt, die ebenfalls individuell im FAER festgehalten werden.
Entstehung des Punktesystems
Ausgehend von der Verkehrssünderkartei gibt es das Punktesystem seit 50 Jahren. Es wurde 1974 eingeführt, um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren. Verantwortlich dafür ist seither das Kraftfahrtbundesamt, das die Punkte bis 2014 im Verkehrszentralregister verwaltete. Der Sitz in Flensburg ist gleichgeblieben, jedoch wurde das Mehrfachtäter-Punktesystem 2014 reformiert.
Das reformierte Punktesystem
Vor der Reform haben Verkehrsteilnehmer mehr Punkte pro Verstoß erhalten und somit auch insgesamt mehr Punkte sammeln können, bevor Maßnahmen angeordnet wurden. Bis zu 18 Punkte konnten eingetragen werden, bevor ein Führerscheinentzug drohte. Mit der Reform wurde das Verkehrszentralregister in Fahreignungsregister umbenannt und Verstöße werden mit weniger Punkten geahndet, was wiederum zur Folge hat, dass eine geringere Maximalpunktzahl von 8 Punkten festgeschrieben wurde. Gleichzeitig wurde ein Ampel-System mit Maßnahmen-Stufen eingeführt, das je nach Punktestand anzeigt, welche Maßnahme droht.
Fußgänger und Radfahrer
Punkte in Flensburg können nicht nur Autofahrer sammeln. Ab einem Alter von 14 Jahren können jegliche Verkehrsteilnehmer, ob Fußgänger oder Radfahrer, mit Punkten für Verstöße bestraft werden. Dabei ist es egal, ob die Personen schon einen Führerschein haben oder nicht, Die Punkte werden gespeichert und können dafür sorgen, dass Fahranwärter gar nicht erst an der Prüfung teilnehmen dürfen. Zu möglichen Verstößen zählen zum Beispiel Alkohol- und Drogenmissbrauch, das unerlaubte Verlassen eines Unfallortes und Rotlichtverstöße.
Punkteabbau
Es ist möglich, Punkte in Flensburg abzubauen. Das geht in Form eines Fahreignungsseminars, wobei eine Teilnahme keine Garantie dafür ist, dass der Abbau in jedem Fall bewilligt wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehrsteilnehmer nicht mehr als fünf Punkte im Fahreignungsregister hat. Pro Seminar kann maximal ein Punkt abgebaut werden und ein Seminar kann nur aller fünf Jahre besucht werden. Die Kosten muss der Teilnehmer selbst tragen. Darüber hinaus verjähren Punkte – ein Punkt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn Jahren.