A7, 29614, Soltau, Niedersachsen, Deutschland
Heute standen die beiden Herren vom Landkreis Heidekreis auf der Autobahnbrücke in Penzhorn und haben mal wieder den Verkehr beobachtet. Gemessen wurde nur die linke Spur Richtung Hannover. Da es relativ stark regnete löste die unter dem Brückengeländer liegende Leivtec in der Zeit in der ich da war nur selten aus. Vermutlich deshalb hatten die Herren das Bedürfnis mir -ähnlich wie in Bispingen vor ca 4 Wochen- hinter zu spionieren und sich -vermutlich- mein Kennzeichen zu notieren, siehe Bilder mit dem VW-Tiguan des Landkreises (HK-HK 1426). Dieser hielt rechts hinter mir um kurz danach wieder umzudrehen und in einen Waldweg zu fahren der zu einer Raststätte führt um vermutlich dort auf die Autobahn Richtung Fallingbostel zu fahren. Keine offizielle Autobahnauffahrt, im Volksmund auch „schwarze Auffahrt“ genannt. Auszug aus dem Bußgeldkatalog: „An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren“ § 18 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 18 - Strafe 25,- Euro.
Heute standen die beiden Herren vom Landkreis Heidekreis auf der Autobahnbrücke in Penzhorn und haben mal wieder den Verkehr beobachtet. Gemessen wurde nur die linke Spur Richtung Hannover. Da es relativ stark regnete löste die unter dem Brückengeländer liegende Leivtec in der Zeit in der ich da war nur selten aus. Vermutlich deshalb hatten die Herren das Bedürfnis mir -ähnlich wie in Bispingen vor ca 4 Wochen- hinter zu spionieren und sich -vermutlich- mein Kennzeichen zu notieren, siehe Bilder mit dem VW-Tiguan des Landkreises (HK-HK 1426). Dieser hielt rechts hinter mir um kurz danach wieder umzudrehen und in einen Waldweg zu fahren der zu einer Raststätte führt um vermutlich dort auf die Autobahn Richtung Fallingbostel zu fahren. Keine offizielle Autobahnauffahrt, im Volksmund auch „schwarze Auffahrt“ genannt. Auszug aus dem Bußgeldkatalog: „An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren“ § 18 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 18 - Strafe 25,- Euro.
Heute standen die beiden Herren vom Landkreis Heidekreis auf der Autobahnbrücke in Penzhorn und haben mal wieder den Verkehr beobachtet. Gemessen wurde nur die linke Spur Richtung Hannover. Da es relativ stark regnete löste die unter dem Brückengeländer liegende Leivtec in der Zeit in der ich da war nur selten aus. Vermutlich deshalb hatten die Herren das Bedürfnis mir -ähnlich wie in Bispingen vor ca 4 Wochen- hinter zu spionieren und sich -vermutlich- mein Kennzeichen zu notieren, siehe Bilder mit dem VW-Tiguan des Landkreises (HK-HK 1426). Dieser hielt rechts hinter mir um kurz danach wieder umzudrehen und in einen Waldweg zu fahren der zu einer Raststätte führt um vermutlich dort auf die Autobahn Richtung Fallingbostel zu fahren. Keine offizielle Autobahnauffahrt, im Volksmund auch „schwarze Auffahrt“ genannt. Auszug aus dem Bußgeldkatalog: „An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren“ § 18 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 18 - Strafe 25,- Euro.
Heute standen die beiden Herren vom Landkreis Heidekreis auf der Autobahnbrücke in Penzhorn und haben mal wieder den Verkehr beobachtet. Gemessen wurde nur die linke Spur Richtung Hannover. Da es relativ stark regnete löste die unter dem Brückengeländer liegende Leivtec in der Zeit in der ich da war nur selten aus. Vermutlich deshalb hatten die Herren das Bedürfnis mir -ähnlich wie in Bispingen vor ca 4 Wochen- hinter zu spionieren und sich -vermutlich- mein Kennzeichen zu notieren, siehe Bilder mit dem VW-Tiguan des Landkreises (HK-HK 1426). Dieser hielt rechts hinter mir um kurz danach wieder umzudrehen und in einen Waldweg zu fahren der zu einer Raststätte führt um vermutlich dort auf die Autobahn Richtung Fallingbostel zu fahren. Keine offizielle Autobahnauffahrt, im Volksmund auch „schwarze Auffahrt“ genannt. Auszug aus dem Bußgeldkatalog: „An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren“ § 18 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 18 - Strafe 25,- Euro.
Radaraufklärung Heidekreis am 17.08.2013
Ausführende Behörde:
Landkreis Heidekreis
Messgerät:
LEIVTEC XV3 (Geschwindigkeit (M))